Unbegrenzte Möglichkeiten.
XiTrust-Partner zvoove aus Deutschland kann seinen Kunden aus der Personaldienstleistungsbranche mit MOXIS das perfekte Tool für qualifizierte elektronische Signaturen anbieten. Das neue Arbeitskräfteüberlassungsgesetz (AÜG) stellt für die Digitalisierungsagenda der Branche eine Initialzündung dar. Der Horizont der Unternehmenspartnerschaft geht dabei weit über die digitalisierte Abwicklung von Arbeitsverträgen hinaus.
Beim Kundenbesuch muss Marc Linkert immer wieder Überzeugungsarbeit leisten. Wie die umfassende Digitalisierung ganz konkret Unternehmensprozesse unterstützen kann: Vieles, so die Erfahrung des Vertriebsleiters der zvoove Group, wird nach wie vor lieber analog erledigt, weil es jahrzehntelang ja schließlich auch funktioniert hat. Der erfahrene Manager weiß, wie er seinen Kunden aus der Personaldienstleistungsbranche, dem Gebäude- und Eventmanagement wirksam auf die Sprünge hilft.
„Als besonders tauglich hat sich das Spiel ‘100 Euro-Scheine aufheben’ erwiesen“, sagt Linkert. Und das geht so: Schon beim ersten Rundgang durch das Unternehmen deckt er die Schwachstellen auf und überschlägt, wie viele 100-Euro-Scheine sich dort auf Anhieb einsammeln ließen, wo noch analog gearbeitet wird – es aber längst ein ausgereiftes digitales Pendant gibt. Diese Methode verfehlt ihre Wirkung nicht. „In den meisten Fällen folgt darauf zeitnah ein Termin, bei dem wir uns gemeinsam ansehen, wo geldwerte Potenziale schlummern!“ Jetzt hat Marc Linkert ein weiteres schlüssiges Argument an der Hand: Durch die Partnerschaft mit XiTrust kann zvoove ab sofort auch die qualifizierte elektronische Signatur mit MOXIS in die Wertschöpfungskette seiner Kunden integrieren.
Schwerpunkt Personal
Schwerpunkt der Partnerschaft beider Unternehmen ist die Arbeit mit Kunden aus der Personaldienstleistungsbranche. Durch die Novelle des AÜG von 2017 ist der Innovationsdruck auf die Unternehmen gewachsen. Denn auf einmal stand Schriftformerfordernis im Raum, dem nur mit rechtsgültigen Signaturen zu begegnen ist. Hinzu kommt: Jegliches Vertragswerk bei der Überlassung und Vermittlung von Arbeitskräften hat nach dem AÜG nun explizit vor Beginn der Tätigkeit abgeschlossen zu sein. Das hat in abgewandelter Form zwar auch schon vorher im Gesetz gestanden, war aber nie gelebte Praxis. In der neuen Fassung werden im Unterscheid aber empfindliche Strafen bei Nichtbeachtung fällig. „Die Personaldienstleistungsbranche ist endlich wach geworden“, urteilt Linkert.
Als Hemmnis hat sich in der Vergangenheit immer wieder das Vorurteil erwiesen, dass eine umfassende Digitalisierung kurz- und mittelfristig Probleme verursacht, statt sie zu lösen, gerade in einem so komplexen Segment wie es die rechtsgültige digitale Signatur darstellt. Dieses Missverständnis habe, so Linkert, zu der Situation geführt, dass einzelne Kunden, die jetzt glücklich mit der qualifizierten elektronischen Signatur arbeiten, eine Zeit lang lieber ihre Disponenten ins Auto gesetzt haben, um das Vertragswerk persönlich von A nach B zum Signieren zu kutschieren.
»Uns war es wichtig, unseren Kunden eine Lösung anzubieten, mit der nicht nur qualifiziert unterschrieben werden kann, sondern die gleichzeitig einfach in bestehende Systeme zu integrieren ist.«
Marc Linkert
EVP Public Affairs bei zvoove
MOXIS als Lösung
„Uns war es wichtig, unseren Kunden eine Lösung anzubieten, mit der nicht nur qualifiziert unterschrieben werden kann, sondern die gleichzeitig einfach in bestehende Systeme zu integrieren ist.“ In MOXIS ist zvoove fündig geworden. Denn die elektronische Unterschriftenmappe zeichnet sich durch einfache Handhabung und die besten Kompatibilitätswerte aus. Das hat Experte Linkert ebenfalls herausgefunden: Die stärkste Motivation elektronisch zu signieren, besteht langfristig nicht in der Angst vor Strafe, sondern in der Erfahrung, dass diese Innovation eine signifikante Erleichterung in der täglichen Arbeit darstellt, Geld spart und personelle Ressourcen entlastet.
Die Lösung von XiTrust Secure Technologies wird von den Kunden der zvoove künftig für weit mehr als Arbeitsverträge eingesetzt – und dies branchenübergeifend. Linkert: „Wir starten mit Arbeitnehmerüberlassungsverträgen, hinzu kommen Arbeitsverträge. Die Vorteile elektronischen Signatur müssen direkt bei den Mitarbeiter eines Unternehmens ankommen“, weiß er aus Erfahrung. Oft muss Mitarbeitern etwas bestätigt werden, z.B. im Umgang mit Behörden – auf jeder Nettoverdienstbescheinigung hat eine Unterschrift zu stehen. „Und wenn das alles digital gelöst ist, kann der Mitarbeiter, die entsprechenden Schriftstücke ohne zusätzlichen Zeitaufwand direkt ans Amt weiterleiten“, erläutert Marc Linkert. „Die Möglichkeiten sind da fast unbegrenzt!”
Christoph Schomberg, Senior Editor bei XiTrust