Serie: Kulturgeschichte der Signatur – Teil 2

Serie: Kulturgeschichte der Signatur – Teil 2
14 Feb 2022
Die Unterschrift – ihre Geschichte, ihr kultureller Stellenwert und ihre Bedeutung im digitalen Zeitalter: freuen Sie sich auf einen kleinen kulturhistorischen Exkurs rund um die Signatur in unserer vierteiligen Serie.

 

Teil 2 – Handschrift

So antiquiert Handschrift und handschriftliche Signatur in Alltag und Beruf auch geworden sein mögen, so konkurrenzlos sind sie an exponierter Stelle: Wenn internationale Verträge und präsidiale Dekrete unter dem Blitzlichtgewitter der Presse gegengezeichnet werden, wird in einer medienwirksamen Inszenierung der goldenen Füllfederhalter gezückt und das Ergebnis stolz der Öffentlichkeit präsentiert. Schwarz auf weiß ist der Beweis. Keine Überraschung ist es da auch, dass Autogramme bei ebay besser verkäuflich sind als Selfies mit Prominenten.

Einzelne Dokumente gelten als persönlicher, wenn sie mit einem Montblanc signiert sind. Von wem auch immer: So produziert ein deutsches Unternehmen Unterschriftenautomaten, die von Roboterhand Füllfederhalter führen und so ganz persönliche Unterschriften zu Papier bringen – von Kunden, die eigentlich keine Zeit zum eigenhändigen Signieren haben oder die Mühen der Schönschrift auf kostbarem, handgeschöpften Papier scheuen. Der Automat ist in der Lage, persönliche Signaturen perfekt zu imitieren und das sogar mit minimalen Nuancen, da keine persönliche Unterschrift der nächsten aufs Haar gleicht.

 

Unleserliche Rezepte

Schwierig wird dieses Verfahren immer dann, wenn das unterschriebene Dokument ins Fadenkreuz rechtlicher Streitfälle gerät. Dann gilt es, aufzuklären, wer wirklich auf den Startknopf gedrückt hat und ob der Inhaber der aufgemalten Handschrift tatsächlich wusste, dass mit seiner Signatur unter Steuererklärungen Gelder am Finanzamt vorbeigeschleust wurden. Per se rechtsgültig im Sinne des Paragraphen 126 BGB, wie also qualifizierte elektronische Signaturen oder klassische Handschriften, sind solche Kunstwerke nämlich nicht.

Rechtsgültig unterschrieben sind auch handgeschriebene Arztrezepte. Das kann hinsichtlich des Schriftbildes ganz originell sein, hat aber mitunter drastische Folgen. Nach einer Studie des Institute of Medicine der National Academies of Sciences aus dem Jahr 2006 sterben in den USA jährlich 7.000 Patienten an den Folgen unleserlicher Rezepte. Und Fehlverschreibungen sind teuer: Der Schweizer Krankenkassendachverband santésuisse hat ausgerechnet, dass unleserliche Ärzteverordnungen und Rezepte das Schweizer Gesundheitssystem jährlich mindestens 100 Millionen Schweizer Franken kosten.

 

Bisher …

Teil 1: Geschichte

So geht es weiter …

Teil 3: Typen